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Politik

Russland stellt sich stur

18. Februar 2021

Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat Russland aufgefordert, den Oppositionellen Alexej Nawalny sofort aus der Haft zu entlassen. Experten haben der DW erläutert, wie die Chancen dafür stehen.

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Das Gebäude des Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) in Straßburg
Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte fordert die sofortige Freilassung von Alexej NawalnyBild: picture-alliance/Winfried Rothermel

Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) hat Risiken für das Leben und die Gesundheit von Alexej Nawalny festgestellt. Daher verlangt das Gericht von Russland, den Oppositionspolitiker unverzüglich aus der Haft freizulassen.

Moskau reagierte prompt. Die Forderung sei "offenkundig nicht zu erfüllen", so das Justizministerium. Es wirft dem Straßburger Gericht vor, "sich grob in die Arbeit der Justiz eines souveränen Staates einzumischen". Der Leiter der russischen Delegation bei der Parlamentarischen Versammlung des Europarates (PACE), Pjotr ​​Tolstoj, sagte, Russland halte sich an seine Verfassung und denke gar nicht daran, der Forderung des EGMR nachzukommen. Gemäß einer Verfassungsänderung vom Sommer 2020 hat in Russland nationales Recht jetzt Vorrang vor internationalen Gerichten und dem Völkerrecht.

Alexej Nawalny war nach einem Giftanschlag auf ihn im vergangenen August, für den er den Kreml verantwortlich macht, in Deutschland im Krankenhaus behandelt worden. Nach seiner Rückkehr nach Russland im Januar wurde er sofort festgenommen. Wegen angeblicher Verstöße gegen Bewährungsauflagen wandelte ein russisches Gericht seine Bewährungsstrafe Anfang Februar in eine Haftstrafe um: Der Oppositionelle muss zwei Jahre und acht Monate im Gefängnis verbringen.

Dabei geht es um den Fall "Yves Rocher": Nawalny und sein Bruder Oleg wurden beschuldigt, die russische Tochterfirma des französischen Kosmetikkonzerns betrogen zu haben. Doch der EGMR kam schon 2017 zum Schluss, der Prozess sei unfair und das Urteil der russischen Richter willkürlich gefällt worden. Nach seiner Festnahme im Januar wandte sich Nawalny erneut an den Gerichtshof, und wies darauf hin, dass sein Leben in der Haft nicht sicher sei. Daraufhin hat das Gericht die Freilassung Nawalnys als einstweilige Maßnahme gefordert.

Internationale Verpflichtungen stehen über nationalem Recht

Welche Folgen könnte die Weigerung, Nawalny aus der Haft zu entlassen, für Moskau haben? Die DW hat dazu europäische Experten befragt. Kanstantsin Dzehtsiarou, Professor an der School of Law and Social Justice der University of Liverpool, der auf den Bereich Menschenrechte spezialisiert ist, kritisiert die Argumente der russischen Seite, mit denen sie die Forderung des EGMR nach einer sofortigen Freilassung Nawalnys ablehnt.

Russland Prozess gegen Nawalny
Alexej Nawalny im GerichtssaalBild: Babuskinsky District Court/AP Photo/picture alliance

"In Übereinstimmung mit dem Wiener Übereinkommen über das Recht der Verträge kann ein Staat sein innerstaatliches Recht nicht als Grundlage dafür nehmen, internationale Verpflichtungen nicht zu erfüllen. Daher ist in diesem Fall die Bezugnahme auf das innerstaatliche Recht zumindest problematisch", so der Experte gegenüber der DW.

Wie er betont, gibt es im russischen Recht es viele Möglichkeiten, einstweilige Maßnahmen umzusetzen. Dies erfordere "nur politischen Willen und den Wunsch, die Entscheidung des EGMR umzusetzen". Dzehtsiarou ist überzeugt: "In diesem Fall will man das innerstaatliche Recht als formellen Schutzschild nehmen, der den nationalen Behörden erlauben soll, die einstweiligen Maßnahmen zu ignorieren."

Ein Grund für Ausschlussverfahren gegen Russland?

Das EGMR selbst äußert sich nicht zur Weigerung der russischen Seite, seiner Forderung nicht nachzukommen. Aber ein ehemaliger Vertreter eines Mitgliedslandes des Europarats, der anonym bleiben möchte, erklärte gegenüber der DW, über die Umsetzung von Entscheidungen des EGMR wache das Ministerkomitee, in dem die Außenminister der Mitgliedsstaaten vertreten sind.

"Alle drei Monate hält das Ministerkomitee eine Sondersitzung ab, um die Umsetzung der Urteile des EGMR durch die Mitgliedstaaten des Europarates zu prüfen. Wenn ein Land sie systematisch nicht umsetzt, kann dies Grund dafür sein, ein Ausschlussverfahren aus dem Europarat einzuleiten", warnte der Diplomat.

Kanstantsin Dzehtsiarou betont, sowohl das Ministerkomitee des Europarates als auch der EGMR würden es sehr ernst nehmen, wenn Mitgliedsländer einstweilige Maßnahmen nicht umsetzen. Daher sei eine sehr negative Reaktion beider Institutionen auf die Reaktion Russlands zu erwarten. Was die formalen Konsequenzen angeht, so wird das Gericht in Straßburg nach Ansicht des Experten bei einer weiteren Beschwerde von Nawalny zumindest zu dem Ergebnis kommen, dass Russland gegen Artikel 34 der Konvention zum Schutz der Menschenrechte und der Grundfreiheiten verstößt. Darin heißt es, Staaten seien dazu verpflichten, die wirksame Ausübung des Rechts auf Beschwerde nicht zu behindern. Die fehlende Umsetzung einer einstweiligen Maßnahme könne somit als Verstoß gegen Artikel 34 betrachtet werden.

Frankreich | Parlamentarische Versammlung des Europarates PACE
Sitzung der Parlamentarischen Versammlung des Europarates in StraßburgBild: picture-alliance/dpa/AA/M. Yalcin

Der Experte schließt nicht aus, dass man nicht nur "Besorgnis über Nawalnys Lage" zum Ausdruck bringen wird, sondern den russischen Behörden strengere Sanktionen auferlegen wird. "Die letzte Sanktion könnte ein Ausschluss Russlands aus dem Europarat sein. Formal kann dies wegen systematischer Menschenrechtsverletzungen geschehen", so Dzehtsiarou.

Politischer Druck ohne große Konsequenzen

Dr. Isabella Risini von der Ruhr-Universität in Bochum, Expertin für zwischenstaatliche Verfahren vor dem EGMR, ist aber skeptisch, was ernste Folgen für Russland angeht. "Wenn Nawalny nicht freigelassen wird, wird nichts Besonderes passieren", glaubt sie. Der EGMR verfüge über keine Mittel, Russland zu zwingen, Entscheidungen des Gerichts nachzukommen. "Der politische Druck wird zunehmen, aber die Aussichten auf eine Freilassung sind sehr gering", befürchtet Risini.

Jener Diplomat, der ungenannt bleiben möchte, sagte auch, es sei "sehr schwierig", eine Debatte im Ministerkomitee über den Ausschluss eines Landes aus dem Europarat zu erreichen. "Normalerweise versteckt sich ein Land, das bestimmte Gerichtsentscheidungen nicht umsetzt, dahinter, dass es sich an andere Entscheidungen hält, und im Falle eines Ausschlusses alle seine Bürger die Möglichkeit verlieren würden, sich an den EGMR zu wenden", so der Diplomat. Seiner Meinung nach sind die Chancen, dass Russland aus dem Europarat ausgeschlossen wird, "gleich Null, obwohl formelle Gründe dafür bereits vorliegen".

Adaption aus dem Russischen: Markian Ostaptschuk